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   VG Bayreuth, 15.09.2009 - B 1 K 08.762   

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VG Bayreuth, 15.09.2009 - B 1 K 08.762 (https://dejure.org/2009,72662)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 15.09.2009 - B 1 K 08.762 (https://dejure.org/2009,72662)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 15. September 2009 - B 1 K 08.762 (https://dejure.org/2009,72662)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erstattung der Ersatzvornahmekosten auch bei wesentlicher Überschreitung des Kostenanschlages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81

    Ersatzvornahme gegen bauliche Mängel - Zwangsvollstreckung, Angabe der

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.09.2009 - B 1 K 08.762
    Eine "Vertretbarkeitsgrenze" kann aus der Warnfunktion der vorläufigen Veranschlagung nicht abgeleitet werden, ebenso kann der Pflichtige kein schutzwürdiges Vertrauen aufgrund der vorläufigen Schätzung beanspruchen (Anschluss an BVerwG vom 13.04.1984 in BayVBl 1985, 538 und OVG des Saarlandes vom 26.01.2009 in NVwZ 2009, 602).

    Dem Kläger brauchte auch keine - erneute - Überlegungsfrist eingeräumt zu werden, als sich eine Überschreitung des Kostenvoranschlags abzeichnete, da dem Pflichtigen bei Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen grundsätzlich nicht noch einmal die Wahl zusteht, entweder die von Rechts wegen geschuldete Maßnahme selbst durchzuführen oder ihre Erledigung der Behörde zu überlassen (vgl. BVerwG vom 13.4.1984 in NJW 1984, 2591 = BayVBl 1985, 538).

  • OVG Saarland, 26.01.2009 - 3 D 359/08

    Ersatzvornahme: Kosten einer Beseitigung illegal gelagerter Abfälle; Pflicht zur

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.09.2009 - B 1 K 08.762
    Eine "Vertretbarkeitsgrenze" kann aus der Warnfunktion der vorläufigen Veranschlagung nicht abgeleitet werden, ebenso kann der Pflichtige kein schutzwürdiges Vertrauen aufgrund der vorläufigen Schätzung beanspruchen (Anschluss an BVerwG vom 13.04.1984 in BayVBl 1985, 538 und OVG des Saarlandes vom 26.01.2009 in NVwZ 2009, 602).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit betont, dass sich eine Begrenzung des Erstattungsanspruchs der Behörde unterhalb der tatsächlich entstandenen Kosten der Ersatzvornahme weder dem Wortlaut noch dem Sinn des Gesetzes entnehmen lässt (vgl. BVerwG a.a.O.; ebenso OVG des Saarlandes vom 26.1.2009 in NVwZ 2009, 602).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2006 - 4 LB 23/04

    Schiffshavarie, Abwracken, Ölbeseitigung, Kostentragung, Androhung,

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.09.2009 - B 1 K 08.762
    Im Übrigen setzen die Durchführung der Ersatzvornahme und die Erstattungsfähigkeit der dafür angefallenen Kosten die Rechtmäßigkeit der ergangenen Grundverfügung nicht voraus, es kommt vielmehr nur auf deren Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit im Zeitpunkt der Ersatzvornahme an (vgl. OVG Schleswig-Holstein vom 27.4.2006 Az. 4 LB 23/04).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2005 - 2 L 785/03

    Vollstreckungsbehörde darf ihr in Rechnung gestellte Kosten Dritter bei der

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.09.2009 - B 1 K 08.762
    Der Ordnungspflichtige muss grundsätzlich den Betrag erstatten, den die sachgerecht mit der Durchführung der Ersatzvornahme beauftragte Firma der Behörde in Rechnung stellt, sofern keine groben Fehler in der Preiskalkulation erkennbar sind und keine überflüssigen Maßnahmen durchgeführt wurden (vgl. z.B. OVG Sachsen-Anhalt vom 15.5.2005 Az. 2 L 785/03).
  • VG Aachen, 20.09.2010 - 6 K 477/09

    Rechtsgrundlage des Anspruchs auf Erstattung der Kosten für die Reparatur eines

    Denn hätte der Ordnungspflichtige die angeordnete Maßnahme selbst durchgeführt, was ihm jederzeit freistand, hätte er, wenn die Arbeiten sich als umfangreicher als von der Behörde eingeschätzt herausgestellt hätten, die höheren Kosten in jedem Fall tragen müssen, vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 1984 - 4 C 31.81 -, NJW 1984, 2591; OVG NRW, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 13 A 97/09 - VG Bayreuth, Urteil vom 15. September 2009 - B 1 K 08.762 -, beide .
  • VG Bayreuth, 08.09.2020 - B 1 E 20.753

    Eilrechtsschutz gegen die Ersatzvornahme von Maßnahmen der Schädlingsbekämpfung

    Wenn man, wie der Antragsgegner, die Auffassung vertritt, von der Androhung einer Ersatzvornahme seien alle - auch später erst erkennbaren Befallsflächen - umfasst, mag dies vielleicht zutreffen, wenn sich bei der Aufarbeitung einer konkret benannten Teilfläche eines Grundstücks das Ausmaß des Befalls nachträglich größer als zunächst eingeschätzt ergibt, etwa weil mehr Bäume als geschätzt zu entfernen waren (so VG Bayreuth, U.v. 15.09.2009 - B 1 K 08.762 - zur Rechtmäßigkeit eines Kostenerstattungsanspruchs der Behörde).
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